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Presseberichte

 

Weniger ist ab Juli mehr
Richtlinien zur einheitliche(re)n Gestaltung der Fußgängerzone ab Sommer 2009

Von Andreas Hermann 10.12.08

KORBACH. Ab 1. Juli 2009 werden aller Voraussicht nach Gestaltungsrichtlinien für die Korbacher Fußgängerzone gelten. Das Ziel des von Stadt und Hanse ausgearbeiteten Regelwerks ist eine einheitliche und aufeinander abgestimmte Gestaltung. Ein Mindeststandard, an den sich die Geschäfte von der Bahnhofs- bis zur Prof.-Bier-Straße hinsichtlich Form, Farbe, Materialien sowie Anzahl der gewerblichen Möblierung und Warenauslage ab Sommer halten sollen.

Einstimmig hat am Dienstagabend der Bau- und Umweltausschuss dem Parlament die dazu nötige Änderung der so genannten Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen empfohlen.

Rechtlicher Rahmen

Es gehe darum, den rechtlichen Rahmen zu schaffen und damit den Schlusspunkt hinter die Bemühungen der Arbeitsgruppe von Stadt und Hanse zu setzen, erklärte eingangs Ordnungsamtsleiter Carsten Vahland.

Weniger soll ab Sommer mehr sein. Die Gestaltungsrichtlinien betreffen Tische, Stühle, Schirme, Warenauslagen, Werbeständer, Deko-Fahnen, Pflanzkübel und alle anderen gewerblichen Präsentationselemente. So darf etwa künftig ein Geschäft mit einer Fassadenlänge von sieben Metern maximal eine Produktpräsentation aufstellen; ein Geschäft mit mehr als 30 Metern Fassade maximal vier Produktpräsentationen.

"Wir haben es geschafft, uns innerhalb der Hanse selbst zu beschneiden."

Hanse-Vorsitzender Jürgen Tent

Für Tische und Stühle werden als Materialien heimische Hölzer, Metall, Korb, Kunststoff in Korb- und Flechttechnik sowie Stein erlaubt. Bei den (Sonnen-)Schirmen zum Beispiel wird nur noch eine Fläche von 15 Prozent für Fremdwerbung gestattet.

Vertreter aller Fraktionen im Ausschuss dankten Stadt und Hanse für ihre Arbeit und begrüßten die damit verbundenen Ziele. "Ziel war eine Reduktion. Wir haben es geschafft, uns innerhalb der Hanse selbst zu beschneiden", sagte Hanse-Vorsitzender Jürgen Tent. Einstimmig seien die Richtlinien von den Mitgliedern beschlossen worden.

Die Umsetzung der Gestaltungsrichtlinien erfolgt durch das Ordnungsamt. Abweichungen sind nur mit schriftlicher Genehmigung zulässig. Übergangsweise dürfen die genehmigten Sondernutzungserlaubnisse bis zum 30. Juni 2010 ausgeübt werden.

Zur Frage nach der Ahndung beziehungsweise Bestrafung möglicher Vergehen meinte Bürgermeister Klaus Friedrich, es handele sich bei den Richtlinien um ein Projekt von Stadt und Hanse. "Wir setzen auf Vernunft."

Weniger Werbestände, aufeinander abgestimmte Möblierung: Alle Fraktionen in den Ausschüssen empfehlen dem Parlament die Annahme der von Stadt und Hanse ausgearbeiteten Satzung zur künftigen Gestaltung der Korbacher Fußgängerzone. Archivfoto: Hermann

Quelle: http://www.hna.de/korbachstart/00_20081210
185428_Weniger_ist_ab_Juli_mehr.html
 / HNA (Wal), 11.12.08, S. 12.

 


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