Presseberichte
Weniger ist ab Juli
mehr
Richtlinien zur
einheitliche(re)n Gestaltung der
Fußgängerzone ab Sommer 2009Von
Andreas Hermann 10.12.08
KORBACH. Ab 1. Juli 2009 werden
aller Voraussicht nach
Gestaltungsrichtlinien für die
Korbacher Fußgängerzone gelten. Das
Ziel des von Stadt und Hanse
ausgearbeiteten Regelwerks ist eine
einheitliche und aufeinander
abgestimmte Gestaltung. Ein
Mindeststandard, an den sich die Geschäfte
von der Bahnhofs- bis zur
Prof.-Bier-Straße hinsichtlich Form,
Farbe, Materialien sowie Anzahl der
gewerblichen Möblierung und
Warenauslage ab Sommer halten sollen.
Einstimmig hat am Dienstagabend der
Bau- und Umweltausschuss dem Parlament
die dazu nötige Änderung der so
genannten Satzung über Sondernutzungen
an öffentlichen Straßen empfohlen.
Rechtlicher Rahmen
Es gehe darum, den rechtlichen
Rahmen zu schaffen und damit den
Schlusspunkt hinter die Bemühungen der
Arbeitsgruppe von Stadt und Hanse zu
setzen, erklärte eingangs
Ordnungsamtsleiter Carsten Vahland.
Weniger soll ab Sommer mehr sein.
Die Gestaltungsrichtlinien betreffen
Tische, Stühle, Schirme,
Warenauslagen, Werbeständer,
Deko-Fahnen, Pflanzkübel und alle
anderen gewerblichen Präsentationselemente.
So darf etwa künftig ein Geschäft mit
einer Fassadenlänge von sieben Metern
maximal eine Produktpräsentation
aufstellen; ein Geschäft mit mehr als
30 Metern Fassade maximal vier
Produktpräsentationen.
| "Wir haben es
geschafft, uns innerhalb der Hanse
selbst zu beschneiden."
Hanse-Vorsitzender Jürgen Tent |
Für Tische und Stühle werden als
Materialien heimische Hölzer, Metall,
Korb, Kunststoff in Korb- und
Flechttechnik sowie Stein erlaubt. Bei
den (Sonnen-)Schirmen zum Beispiel wird
nur noch eine Fläche von 15 Prozent für
Fremdwerbung gestattet.
Vertreter aller Fraktionen im
Ausschuss dankten Stadt und Hanse für
ihre Arbeit und begrüßten die damit
verbundenen Ziele. "Ziel war eine
Reduktion. Wir haben es geschafft, uns
innerhalb der Hanse selbst zu
beschneiden", sagte
Hanse-Vorsitzender Jürgen Tent.
Einstimmig seien die Richtlinien von
den Mitgliedern beschlossen worden.
Die Umsetzung der
Gestaltungsrichtlinien erfolgt durch
das Ordnungsamt. Abweichungen sind nur
mit schriftlicher Genehmigung zulässig.
Übergangsweise dürfen die genehmigten
Sondernutzungserlaubnisse bis zum 30.
Juni 2010 ausgeübt werden.
Zur Frage nach der Ahndung
beziehungsweise Bestrafung möglicher
Vergehen meinte Bürgermeister Klaus
Friedrich, es handele sich bei den
Richtlinien um ein Projekt von Stadt
und Hanse. "Wir setzen auf
Vernunft."

Weniger Werbestände, aufeinander
abgestimmte Möblierung: Alle
Fraktionen in den Ausschüssen
empfehlen dem Parlament die Annahme der
von Stadt und Hanse ausgearbeiteten
Satzung zur künftigen Gestaltung der
Korbacher Fußgängerzone. Archivfoto:
Hermann
Quelle: http://www.hna.de/korbachstart/00_20081210
185428_Weniger_ist_ab_Juli_mehr.html /
HNA (Wal), 11.12.08, S. 12.
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