Wahlrecht: Kumulieren und
Panaschieren
Kumulieren? Panaschieren? Wie geht
das?
Große Bedeutung kommt bei
hessischen Kommunalwahlen dem
Wahlsystem zu. Das neue Wahlsystem,
welches 2001 eingeführt wurde, bietet
den Wählern bei der Verhältniswahl
eine Vielzahl von Möglichkeiten, auf
die Zusammensetzung der kommunalen
Vertretungen Einfluss zu nehmen. Die
folgende Übersicht über die Möglichkeiten
soll helfen, keine Stimmen zu
verschenken.
Grundsätzliches
Die Wahlberechtigten haben so viele
Stimmen, wie Stadtverordnete zu wählen
sind. Die Korbacher
Stadtverordnetenversammlung hat 37
Mitglieder, dementsprechend haben Sie
auch 37 Stimmen, die Sie verteilen können.
Listenstimme
Es besteht die Möglichkeit, eine
Listenstimme abzugeben. Dazu
kennzeichnen Sie den von ihnen ausgewählten
Wahlvorschlag einer Partei in der
Kopfzeile. In diesem Fall werden alle
zu vergebenden Stimmen automatisch auf
die einzelnen Kandidaten der Liste von
oben nach unten verteilt. In Korbach
würden alle 37 Stimmen auf die 37
Bewerber der gekennzeichneten Liste
verteilt werden. Hat eine Partei oder Wählergruppe
weniger als 37 Kandidaten, so bekommt
jeder von oben nach unten eine zweite
oder dritte Stimme, bis in der Summe
wieder 37 verteilt sind.
Abweichung von vorgegebenen Listen
Sie können aber auch von der
Listenvorgabe der Parteien oder Wählergruppen
individuell abweichen.
So ist es möglich, eine Liste zu
kennzeichnen, aber einzelne Kandidaten,
die man nicht in der
Stadtverordnetenversammlung haben möchte,
zu streichen. Diesen wird dann keine
Stimme zugeteilt.
Es besteht auch die Möglichkeit,
Stimmen an einzelne Kandidaten zu
vergeben und damit stärkeren Einfluss
auf die personelle Zusammensetzung der
Versammlung zu nehmen. Sie dürfen
einem Kandidaten bis zu drei Stimmen
geben. Diese Art der Stimmenvergabe
wird als Kumulieren bezeichnet.
So kann etwa dem Kandidaten, den eine
Partei auf Platz 37 der Liste gesetzt
hat, durch die Vergabe von zwei oder
drei Stimmen mehr Gewicht verliehen
werden und so die Reihenfolge, mit der
die Kandidaten ins Parlament einziehen,
geändert werden.
Die Stimmen können auch auf Bewerber
mehrerer Parteien oder Wählergruppen
verteilt werden. Diese Stimmenvergabe
heißt Panaschieren.
Kumulieren und Panaschieren
kann auch kombiniert werden. So ist es
möglich, Bewerbern verschiedener
Listen bis zu drei Stimmen zu geben.
Kombination von Einzelstimme und
Listenstimme
Auch die Möglichkeit, Einzelstimme und
Listenstimme zu kombinieren, ist
gegeben, wobei der Grundsatz »Einzelstimme
vor Listenstimme« gilt. Wenn eine
Liste gekennzeichnet ist, kann man
trotzdem Bewerbern anderer Listen
Stimmen geben. Diese werden dann der
gekennzeichneten Liste abgezogen. Wenn
man beispielsweise die Liste A ankreuzt
und außerdem drei Stimmen einem
Kandidaten der Liste B gibt, bekommen
die Plätze 35, 36 und 37 der Liste A
keine Stimmen. Die Möglichkeit,
Einzel- und Listenstimme zu
kombinieren, sorgt auch dafür, dass
keine Stimmen verschenkt werden. Wenn
beispielsweise zehn Einzelstimmen auf
der Liste B vergeben wurden, und
das Listenkreuz bei Liste A gemacht
wurde, entfallen die restlichen Stimmen
auf diese Liste.
Keine Angst vor ungültigen
Stimmzetteln
Trotz der Vielzahl der Möglichkeiten
ist die Gefahr, ungültig zu wählen,
gering. Dafür sorgen großzügige
Auslegungsvorschriften. Nur, wenn der Wählerwille
für den Wahlvorstand nicht mehr
erkennbar ist, muss ein Stimmzettel als
ungültig angesehen werden.
Fall 1: Es ist mehr als eine Liste
angekreuzt und keine Einzelstimme
vergeben. Sind dagegen mehrere Listen
gekennzeichnet und zusätzlich
Einzelstimmen vergeben, werden nur
diese gewertet.
Fall 2: Beim Panaschieren, also der
Stimmvergabe an Bewerber verschiedener
Listen, wird die Gesamtstimmenzahl überschritten.
In diesem Fall ist für den
Wahlvorstand nicht mehr erkennbar,
welcher Bewerber des jeweiligen
Wahlvorschlags vom Wähler bevorzugt
wird. Werden alle Einzelstimmen auf
einen Wahlvorschlag verteilt und wird
versehentlich die Gesamtzahl überschritten,
sorgt ein spezielles Auszählungsverfahren
dafür, dass der Stimmzettel gültig
bleibt.
Immer noch unsicher?
Der unten angegebene Link bringt sie zu
einem interaktiven Probestimmzettel,
auf dem sie fleißig üben können und
sich mit dem Wahlsystem vertraut
machen. Leider ist dies keine Liste der
Korbacher Stadtverordnetenversammlung.
Einfach hier http://www.probewahl.de/hessen/index.html
klicken und schon können Sie die
verschiedenen Möglichkeiten
ausprobieren!
Ganz
zum Schuss noch ein Insidertipp:
Am
besten gleich die Liste 1 – CDU
einkreuzen, dann haben Sie schon mal
ziemlich viel richtig gemacht! ;-)
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