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Wahlrecht: Kumulieren und Panaschieren

Kumulieren? Panaschieren? Wie geht das?

Große Bedeutung kommt bei hessischen Kommunalwahlen dem Wahlsystem zu. Das neue Wahlsystem, welches 2001 eingeführt wurde, bietet den Wählern bei der Verhältniswahl eine Vielzahl von Möglichkeiten, auf die Zusammensetzung der kommunalen Vertretungen Einfluss zu nehmen. Die folgende Übersicht über die Möglichkeiten soll helfen, keine Stimmen zu verschenken.

Grundsätzliches

Die Wahlberechtigten haben so viele Stimmen, wie Stadtverordnete zu wählen sind. Die Korbacher Stadtverordnetenversammlung hat 37 Mitglieder, dementsprechend haben Sie auch 37 Stimmen, die Sie verteilen können.

Listenstimme

Es besteht die Möglichkeit, eine Listenstimme abzugeben. Dazu kennzeichnen Sie den von ihnen ausgewählten Wahlvorschlag einer Partei in der Kopfzeile. In diesem Fall werden alle zu vergebenden Stimmen automatisch auf die einzelnen Kandidaten der Liste von oben nach unten verteilt. In Korbach würden alle 37 Stimmen auf die 37 Bewerber der gekennzeichneten Liste verteilt werden. Hat eine Partei oder Wählergruppe weniger als 37 Kandidaten, so bekommt jeder von oben nach unten eine zweite oder dritte Stimme, bis in der Summe wieder 37 verteilt sind.

Abweichung von vorgegebenen Listen

Sie können aber auch von der Listenvorgabe der Parteien oder Wählergruppen individuell abweichen.

So ist es möglich, eine Liste zu kennzeichnen, aber einzelne Kandidaten, die man nicht in der Stadtverordnetenversammlung haben möchte, zu streichen. Diesen wird dann keine Stimme zugeteilt.

Es besteht auch die Möglichkeit, Stimmen an einzelne Kandidaten zu vergeben und damit stärkeren Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Versammlung zu nehmen. Sie dürfen einem Kandidaten bis zu drei Stimmen geben. Diese Art der Stimmenvergabe wird als Kumulieren bezeichnet. So kann etwa dem Kandidaten, den eine Partei auf Platz 37 der Liste gesetzt hat, durch die Vergabe von zwei oder drei Stimmen mehr Gewicht verliehen werden und so die Reihenfolge, mit der die Kandidaten ins Parlament einziehen, geändert werden.

Die Stimmen können auch auf Bewerber mehrerer Parteien oder Wählergruppen verteilt werden. Diese Stimmenvergabe heißt Panaschieren.

Kumulieren und Panaschieren kann auch kombiniert werden. So ist es möglich, Bewerbern verschiedener Listen bis zu drei Stimmen zu geben.

Kombination von Einzelstimme und Listenstimme

Auch die Möglichkeit, Einzelstimme und Listenstimme zu kombinieren, ist gegeben, wobei der Grundsatz »Einzelstimme vor Listenstimme« gilt. Wenn eine Liste gekennzeichnet ist, kann man trotzdem Bewerbern anderer Listen Stimmen geben. Diese werden dann der gekennzeichneten Liste abgezogen. Wenn man beispielsweise die Liste A ankreuzt und außerdem drei Stimmen einem Kandidaten der Liste B gibt, bekommen die Plätze 35, 36 und 37 der Liste A keine Stimmen. Die Möglichkeit, Einzel- und Listenstimme zu kombinieren, sorgt auch dafür, dass keine Stimmen verschenkt werden. Wenn beispielsweise zehn Einzelstimmen auf der Liste B vergeben wurden, und das Listenkreuz bei Liste A gemacht wurde, entfallen die restlichen Stimmen auf diese Liste.

Keine Angst vor ungültigen Stimmzetteln

Trotz der Vielzahl der Möglichkeiten ist die Gefahr, ungültig zu wählen, gering. Dafür sorgen großzügige Auslegungsvorschriften. Nur, wenn der Wählerwille für den Wahlvorstand nicht mehr erkennbar ist, muss ein Stimmzettel als ungültig angesehen werden.

Fall 1: Es ist mehr als eine Liste angekreuzt und keine Einzelstimme vergeben. Sind dagegen mehrere Listen gekennzeichnet und zusätzlich Einzelstimmen vergeben, werden nur diese gewertet.

Fall 2: Beim Panaschieren, also der Stimmvergabe an Bewerber verschiedener Listen, wird die Gesamtstimmenzahl überschritten. In diesem Fall ist für den Wahlvorstand nicht mehr erkennbar, welcher Bewerber des jeweiligen Wahlvorschlags vom Wähler bevorzugt wird. Werden alle Einzelstimmen auf einen Wahlvorschlag verteilt und wird versehentlich die Gesamtzahl überschritten, sorgt ein spezielles Auszählungsverfahren dafür, dass der Stimmzettel gültig bleibt.

Immer noch unsicher?

Der unten angegebene Link bringt sie zu einem interaktiven Probestimmzettel, auf dem sie fleißig üben können und sich mit dem Wahlsystem vertraut machen. Leider ist dies keine Liste der Korbacher Stadtverordnetenversammlung.

Einfach hier http://www.probewahl.de/hessen/index.html klicken und schon können Sie die verschiedenen Möglichkeiten ausprobieren!

Ganz zum Schuss noch ein Insidertipp: 

Am besten gleich die Liste 1 – CDU einkreuzen, dann haben Sie schon mal ziemlich viel richtig gemacht! ;-)

 


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